Die informierten Erziehungsberechtigten erschienen wenig später in der Bundespolizeiwache. Äußerliche Verletzungen wiesen die Mädchen aus Witten nicht auf. Über den Verbleib des Jugendlichen konnten diese keine Angaben machen. Ein alarmierter Rettungswagen brachte die beiden Geschädigten, aufgrund der Mischintoxikation, in ein Krankenhaus.
Die Bundespolizisten leiteten ein Strafverfahren wegen Nötigung ein. Die weiteren Ermittlungen werden nun von der Polizei Dortmund durchgeführt.
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