Der Einfluss von Alkohol oder anderen berauschenden Mitteln stellt eine Hauptun-fallursache dar. Wer berauscht fährt, gefährdet nicht nur sich, sondern auch Andere. Gegen den unter Alkoholeinfluss/ Drogeneinfluss stehenden Unfallverursacher wurde ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachtes der Straßenverkehrsgefährdung eingeleitet. Ihn könnte eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe erwarten. Außerdem überprüft die jeweils zuständige Führerscheinstelle auch bei Verkehrsstraftaten, die mit einem Fahrrad begangen werden, ob eine Geeignetheit des Unfallverursachers für den öffentlichen Straßenverkehr vorliegt. Schlimmstenfalls kann ein solcher Radunfall unter Alkoholeinfluss den Führerschein kosten.
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Polizeiinspektion Frankenthal
Monia Knis
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