Die Polizei Alfeld weist an dieser Stelle noch einmal darauf hin, dass die geltenden Alkoholgrenzwerte für das Führen von allen Kraftfahrzeugen im Straßenverkehr gleichermaßen gelten. Auch zweirädrige Kraftfahrzeuge wie Roller und E-Scooter stellen keine Ausnahmen von den gesetzlichen Regelungen dar.
Rückfragen bitte an:
Polizeiinspektion Hildesheim
Schützenwiese 24
31137 Hildesheim
Telefon: 05181/8073-0
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