Die Polizeiinspektion Göttingen, in deren Zuständigkeitsgebiet sich der Großteil des Camps mittlerweile befindet, nimmt hierzu wie folgt Stellung:
Maßnahmen der Polizei zur Nachtzeit
Die Polizeiinspektionen Goslar und Göttingen fahren seit dem 12. August 2024 im Bereich der per Allgemeinverfügung des Landkreises Göttingen festgelegten Sperrzone zur Nachtzeit sog. Raumschutzstreifen.
Die Streifen sind dabei nicht dauerhaft vor Ort und begutachten das gesamte Sperrgebiet demzufolge nur sporadisch. Die Maßnahme dient vor allem dem Zweck, Gefahrensituationen, die vom Aufenthalt der Personen im dortigen Bereich ausgehen können, rechtzeitig zu erkennen und zu beseitigen. Der Fokus liegt insbesondere auf dem Freihalten der Rettungswege und, in Ergänzung zu entsprechenden Brandschutzmaßnahmen der Feuerwehr, dem Minimieren von Brandgefahren.
Situation am Abend des 21. August
Am Abend des 21.08.2024 (Mittwoch) hatten sich die Beamten gegen 22.30 Uhr zu Fuß zum zentralen Veranstaltungsplatz ("Ritualplatz") begeben. Auf dem Platz stellten sie ca. 200 Personen fest, die sich in einem weiten Kreis um ein in der Mitte des Platzes befindliches Feuer gesetzt hatten.
Das Feuer hatte zu dem Zeitpunkt die Dimension eines kleineren Lagerfeuers (kleine Feuerstelle). Ein Funkenflug war nicht festzustellen, sodass vor allem aufgrund der dauerhaften Anwesenheit von Personen ein unkontrolliertes Ausbreiten des Feuers nicht zu befürchten war. Die Fläche rund um die Feuerstätte ist zudem großflächig mit Steinen befestigt bzw. ausgelegt. Auf Nachfrage der Anwesenden wurde ihnen deshalb von den Polizeibeamten mitgeteilt, dass das Feuer in seiner jetzigen Ausdehnung (kleine Feuerstätte) so bleiben dürfe.
Die Feuerstätte auf dem "Ritualplatz" wurde in der Folge im Laufe der Nacht von der Streife regelmäßig überprüft. Bei den Kontrollen konnte keine Vergrößerung / Zunahme der Ausdehnung des kleineren Lagerfeuers (in Bezug auch auf Flammenhöhe, Funkenflug) festgestellt werden. Im Zeitraum der Raumschutzmaßnahmen hatte das Lagerfeuer nach polizeilicher Einschätzung keine besorgniserregende Ausdehnung. Eine Alarmierung der Feuerwehr wurde deshalb in der Nacht nicht erforderlich.
Aufgabe der Polizei ist Unterstützung der Landkreise bei deren Maßnahmen
Die Polizei Göttingen unterstützt die originär zuständigen Landkreise Göttingen und Goslar im Rahmen der Amts- und Vollzugshilfe bei der Umsetzung/Durchführung von erforderlich werdenden Maßnahmen. Die Entscheidung, welche Maßnahmen dies sind, treffen die Landkreise.
Hintergrundinformationen
Zur Historie der im Zusammenhang mit dem illegalen Camp durch die originär zuständigen Landkreise Göttingen und Goslar ergriffenen Maßnahmen siehe Pressemitteilungen des Landkreises Göttingen unterhttps://www.landkreisgoettingen.de/aktuelles/pressemeldungen/rainbow-gathering.
Rückfragen bitte an:
Polizeiinspektion Göttingen
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Jasmin Kaatz
Otto-Hahn-Straße 2
37077 Göttingen
Telefon: 0551/491-2017
Fax: 0551/491-2010
E-Mail: pressestelle@pi-goe.polizei.niedersachsen.de
http://www.pi-goe.polizei-nds.de
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