Zu hohe oder nicht angepasste Geschwindigkeit ist nach wie vor Unfallursache Nummer 1. Daher stellen derartige Schwerpunktaktionen des Polizeipräsidiums Mittelfranken wichtige Elemente in der Verkehrsüberwachung dar. Mit Blick auf das Verkehrssicherheitsprogramm 2030 "Bayern mobil - sicher ans Ziel" soll so ein Beitrag dazu geleistet werden, die Gesamtunfallzahlen auf den mittelfränkischen Straßen zu reduzieren und die mit zu hohen Geschwindigkeiten einhergehenden Gefahren zu minimieren.
Bei den polizeilichen Messungen wurden insgesamt 373 Geschwindigkeitsüberschreitungen festgestellt. Auf rund zwei Drittel der Verkehrsteilnehmer kommt eine Verwarnung zu. 130 Personen müssen mit Bußgeldern von über 60 Euro rechnen. Für zehn Fahrzeugführer haben die Geschwindigkeitsüberschreitungen zudem ein Fahrverbot zur Folge. Der traurige Höchstwert wurde im Bereich der Gleißbühlstraße in der Nürnberger Innenstadt gemessen. Ein 23-jähriger Motorradfahrer war bei erlaubten 50 km/h mit gemessenen 98 km/h unterwegs. Ein derartiger Verstoß zieht in der Regel ein Bußgeld in Höhe von 400 Euro sowie einen Monat Fahrverbot und zwei Punkte im Fahreignungsregister nach sich.
Neben der Überwachung der Geschwindigkeit führten die Einsatzkräfte auch routinemäßige Verkehrskontrollen durch. In der Münchener Straße in Nürnberg hatten mehrere Einsatzkräfte eine Kontrollstelle eingerichtet. Eine Autofahrerin kam der Anhalteaufforderung der Beamten nicht nach und entfernte sich stadtauswärts. Eine Streifenbesatzung konnte die Frau im Bereich der Bauernfeindstraße stoppen. Hierbei stellte sich heraus, dass die 17-jährige Fahrerin nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis war. Zudem ergab ein durchgeführter Atemalkoholtest einen Wert von über 1,5 Promille. Die Polizisten stellten den Führerschein sowie den Fahrzeugschlüssel der Frau sicher, veranlassten eine Blutentnahme und leiteten entsprechende Ermittlungen ein.
Darüber hinaus stellten die Einsatzkräfte im Zuge der in Nürnberg, Fürth und Erlangen durchgeführten Kontrollen fünf Motorräder sicher, bei denen aufgrund technischer Veränderungen (z.B. Leistungssteigerung) die Betriebserlaubnis erloschen war.
Erstellt durch: Christian Seiler
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