Ein Fahrer war mit einem nicht zugelassenen Helm unterwegs. Ihm wurde die Weiterfahrt untersagt.
In einem weiteren Fall registrierten die Beamten ein Erlöschen der Betriebserlaubnis, weil das Krad aufgrund einer Manipulation am Auspuff zu laut war. Auch dieser Fahrer durfte seine Fahrt nicht fortsetzten.
Ein dritter Fahrer führte die erforderlichen Dokumente nicht mit sich.
Darüber hinaus wurden sämtliche Fahrer bezüglich der Lärmbelastung am Weinberg sensibilisiert.
Die eingesetzten Beamten kündigten weitere Motorradkontrollen an beliebten Strecken im Kreis Hildesheim an.
Rückfragen bitte an:
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Schützenwiese 24
31137 Hildesheim
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Jan Paul Makowski
Telefon: 05121-939104
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