Der Oldesloer wird sich nun in einem Strafverfahren wegen Trunkenheit im Straßenverkehr verantworten müssen.
Aus gegebenen Anlass möchten wir an dieser Stelle nochmal wichtige Informationen nennen, um E-Scooter-Nutzern künftige Strafverfahren und Ordnungswidirgkeiten zu ersparen.
Ein E-Scooter benötigt:
Es gelten folgend Regeln für E-Scooter-Fahrer:
Rückfragen bitte an:
Polizeidirektion Ratzeburg
- Stabsstelle / Presse -
Sandra Kilian
Telefon: 04541/809-2011
E-Mail: Presse.Ratzeburg.PD@polizei.landsh.de
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