Bei der Prüfung seiner Personalien stellten die Beamten fast, dass der Bulgare mit einer Aufenthaltsermittlung und einem Haftbefehl gesucht wurde.
Das Amtsgericht Frankfurt am Main hatte ihn im April dieses Jahres wegen Erschleichens von Leistungen zu 30 Tagessätzen a 50EUR verurteilt. Da er die noch fälligen 1.500EUR Strafe nicht begleichen konnte, wurde er in die Justizvollzugsanstalt Leipzig gebracht.
Erst am 3. August 2024 wurde er nach einer Verurteilung in gleicher Sache aus der Justizvollzugsanstalt Dresden entlassen.
Durch seine erneute "Schwarzfahrt" droht ihm eine weitere Strafanzeige.
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Yvonne Manger
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