Damals wies er sich mit einem moldawischen Reisepass aus und gab an aus touristischen Zwecken nach Holland reisen zu wollen. Die in seinem Gepäck aufgefundenen Arbeitssachen wiesen darauf hin, dass er in Deutschland arbeiten möchte und somit sein Aufenthaltszweck nicht touristisch ist. Er konnte sich damals nicht auf sein Reiserecht berufen und ist damals unerlaubt in das Bundesgebiet eingereist. Der moldawische Staatsangehörige wurde nach Tschechien zurückgeschoben.
Vom Amtsgericht Marienberg wurde 2020 ein Strafbefehl wegen unerlaubter Einreise gegen ihn erlassen. Die geforderte Gesamtgeldstrafe in Höhe von insgesamt 1770,- EUR konnte er aufbringen und seine Weiterreise fortsetzen.
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