Kurze Zeit später stellten die Bundespolizeibeamten einen türkischen Staatsangehörigen fest, der sich auf der Einreise eines Fluges aus Cukurova/Türkei befand. Im Rahmen der Einreisekontrolle wurde festgestellt, dass der 24-Jährige von der Staatsanwaltschaft Passau gesucht wurde. Diese hatte im Dezember 2024 einen Haftbefehl wegen Kennzeichenmissbrauchs gegen den im Juli 2024 Verurteilten ausgestellt. Doch auch der in der Türkei lebende Mann konnte die Geldstrafe in Höhe von 150 Euro vor Ort bei der Bundespolizei begleichen und somit die Ersatzfreiheitsstrafe in Höhe von fünf Tagen abwenden.
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