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Oberverwaltungsgericht bestätigt: MDR muss Wahlwerbung von Die Partei senden

ach dem Verwaltungsgericht Leipzig hat auch das sächsische Oberverwaltungsgericht in Bautzen den Mitteldeutschen Rundfunk (MDR) dazu verpflichtet, einen Werbespot der Satirepartei Die Partei für den Wahlkampf zur sächsischen Landtagswahl im Radio auszustrahlen. Das Oberverwaltungsgericht wies am Mittwoch eine Beschwerde des MDR zurück.
Die in dem Werbebeitrag thematisierte Erschießung von vermeintlichen AfD-Wählern sei erkennbar Satire, erklärte es.

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