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Region: Bonn

Zahlreiche Unfälle aufgrund der winterlichen Witterungsverhältnisse - Kontrollen zur situativen Winterreifenpflicht

Mit dem einsetzenden Schneefall am gestrigen Donnerstag (09.01.2025) hat die Bonner Polizei zahlreiche witterungsbedingte Verkehrsunfälle registriert. Insbesondere im Siebengebirge war die Verkehrssituation angespannt.
Die L331 bei Königswinter-Ittenbach musste zeitweise wegen Fahrbahnglätte komplett gesperrt werden.

Ein Faktor der Verkehrssicherheit bei winterlichen Straßenverhältnissen sind Winterreifen!

Grundsätzlich gilt:

Bereits ab Temperaturen von 7°C verhärtet sich die Gummimischung von Sommerreifen und reduziert dadurch spürbar die Bodenhaftung. Die Folge ist ein längerer Bremsweg. Während man mit 50 km/h bei einer Notbremsung mit guten Winterreifen nach etwa 35 Metern zum Stehen kommt, braucht man mit Sommerreifen etwa zehn Meter mehr. Die Straßenverkehrsordnung schreibt eine entsprechende Bereifung bei "Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte" vor. Ein starrer Zeitraum ist nicht vorgesehen. Als Faustregel gilt jedoch die Zeit von Oktober bis Ostern. Erlaubt sind Reifen, die als wintertauglich gelten. Darunter fallen laut Gesetz nur noch Reifen mit dem Alpine-Symbol (Bergpiktogramm mit Schneeflocke). Allwetter- oder Ganzjahresreifen (mit M+S-Kennzeichnung) konnten im Rahmen einer Übergangsregelung nur bis Ende September 2024 genutzt werden. Reifen, die ausschließlich über eine "M+S"-Kennzeichnung verfügen, sind bei winterlichen Straßenverhältnissen also nicht zulässig.

Diese sogenannte situative Winterreifenpflicht kontrollierten gestern Mittag Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte der Polizeiwache Innenstadt an einer Kontrollstelle auf der Graurheindorfer Straße in Bonn-Castell. In zweieinhalb Stunden wurden insgesamt 140 Kraftfahrzeuge überprüft. An Elf Fahrzeuge war keine geeignete Bereifung montiert. In allen Fällen wurden Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet. Den jeweiligen Fahrzeugführern droht ein Bußgeld in Höhe von 60 Euro. Im Falle eines Unfalls ohne geeignete Bereifung kann ein Bußgeld von 120 Euro und zusätzlich ein Punkt in Flensburg fällig werden. Übrigens: Auch ein Fahrzeughalter kann belangt werden und muss mit einem Bußgeld (75 Euro + ein Punkt in Flensburg) rechnen, wenn das Fahren ohne Winterbereifung angeordnet oder erlaubt wird.

Rückfragen bitte an:

Polizei Bonn
Pressestelle
Telefon: 0228 - 1510-21 bis 23
Fax: 0228-151202
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