Da das Kurzzeitkennzeichen lediglich bis zum 11.08. gültig war, lag keine gültige Zulassung für den Pkw vor.
Außerdem stellten die Polizisten mehrere Tuningverstöße fest. Neben einer nicht zugelassenen Rad-Reifenkombination und einer vermutlichen Veränderung an der Abgasanlage, führten noch diverse andere Mängel dazu, dass der TÜV keine Betriebserlaubnis für den Pkw erteilen konnte.
Der 26-jährige Fahrzeugführer händigte den Beamten nämlich genau diesen TÜV Bericht aus, der auf diese Veränderungen hinwies.
Aber nicht nur der BMW stach den Polizisten ins Auge. Im weiteren Verlauf der Kontrolle ergaben sich Anhaltspunkte für einen Drogenkonsum bei dem 26-Jährigen.
Der junge Mann wurde daher auf die Polizeiwache gebracht, wo ihm eine Blutprobe entnommen wurde.
Das Fahrzeug wurde abgeschleppt und kann erst nach einem Rückbau und einer erneuten Abnahme durch den TÜV amtlich zugelassen werden.
Den 26-Jährigen erwarten nicht nur anstehende Kosten, sondern auch ein Strafverfahren.
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