Da der Dortmunder bisher weder die geforderte Summe von 680,- Euro, zuzüglich rund 910,- Euro Verfahrenskosten, gezahlt, noch sich der Haftantrittsladung gestellt hatte, ließ die Staatsanwaltschaft Dortmund per Haftbefehl nach ihm fahnden.
Ein Anruf seiner Mutter, zur Unterstützung der Zahlung der Geldstrafe, verlief vergeblich. Infolgedessen führten die Bundespolizisten den Verurteilten nach Abschluss der Maßnahme für voraussichtlich 68 Tage einer Justizvollzugsanstalt zu.
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