Ein vor Ort durchgeführter Atemalkoholtest (sogenannter Vortest) ergab einen Wert von 0,47 Promille. Daraufhin wurde dem Fahrer die Weiterfahrt untersagt.
Die Polizei weist in diesem Zusammenhang ausdrücklich darauf hin, dass für gewerbliche Anbieter von Transportdienstleistungen - darunter Taxen, Fahrdienstleister und Busfahrer - in Zusammenhang mit Beförderung von Fahrgästen eine 0,00 Promille-Grenze gem. BOKraft (Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr) gilt.
Das Unternehmen musste somit einen Ersatzfahrer schicken, um die Kinder weiter zu transportieren.
Der Fahrer wurde zur Feststellung einer gerichtsverwertbaren Atemalkoholmessung zu einer Polizeidienststelle verbracht. Die hier durchgeführte Messung bestätigte das Ergebnis des Vortests ca. 1 1/2 Stunden später mit einem abfallenden Wert von 0,24 Promille.
Daher wurde gegen den Fahrzeugführer eine Ordnungswidrigkeitenanzeige gefertigt.
Ob und inwiefern das arbeitsrechtliche Konsequenzen für den Fahrer hat, muss der Fahrdienstanbieter nunmehr entscheiden.(MK)
Rückfragen bitte an:
Thüringer Polizei
Landespolizeiinspektion Erfurt
Inspektionsdienst Süd
Telefon: 0361 7443 0
E-Mail: pi.erfurt.id-sued@polizei.thueringen.de
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