In Höhe der Einmündung der Stahlstraße wollte eine 41 Jahre alte Frau aus Bonn zu Fuß die Louis-Mannstaedt-Straße überqueren. Aus Sicht des Radfahrers trat die Frau vom rechten Fahrbahnrand zwischen zwei Autos auf die Fahrbahn. Dabei achtete sie laut Aussage eines Zeugen und nach eigenen Angaben nicht auf den Verkehr. Der 55-Jährige versuchte noch, einen Zusammenstoß durch eine Vollbremsung zu verhindern, erfasste die Frau aber doch. Der Pedelec-Fahrer kam zu Fall und sein Rad prallte gegen einen am Fahrbahnrand geparkten Pkw.
Die Unfallbeteiligten wurden durch die Kollision leicht verletzt. Während die Fußgängerin eine ärztliche Behandlung vor Ort ablehnte, brachte ein Rettungswagen den Troisdorfer in ein Krankenhaus. An Pedelec und Pkw entstand jeweils Sachschaden in geschätzter Höhe von 1.000 Euro.
Die Bonnerin muss sich nun wegen fahrlässiger Körperverletzung bei einem Verkehrsunfall verantworten.
Die Polizei weist darauf hin, dass auch Fußgänger an die Straßenverkehrsordnung gebunden sind. Als schwächste Verkehrsteilnehmer können Sie so einen großen Beitrag zu Ihrer eigenen Sicherheit leisten. Fahrbahnen sollten als Fußgänger zügig, quer zur Fahrtrichtung und unter Beachtung des Verkehrs überquert werden. Vergewissern Sie sich durch Blicke nach links, rechts und links, ob ein gefahrenloses Überqueren möglich ist. Denken Sie für andere Verkehrsteilnehmer mit. Tragen Sie möglichst auffällige Kleidung und lassen Sie sich nicht durch die Nutzung eines Smartphones ablenken. (Uhl) #leben
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