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Region: Essen

BPOL NRW: 42-Jähriger attackiert Freundin - Bundespolizei nimmt Aggressor fest

Gestern Abend (19. August) soll es in einer S-Bahn in Mülheim an der Ruhr zu einer körperlichen Auseinandersetzung zwischen einem Paar gekommen sein. Dabei soll der Mann seine Freundin geschlagen, angespuckt und gebissen haben.
Bundespolizisten stellten den Tatverdächtigen und nahmen ihn fest.

Gegen 23:15 Uhr wurde das Bundespolizeirevier Essen über einen Beziehungsstreit in der S1 zwischen Mülheim-Styrum und Mülheim Hauptbahnhof informiert. Im Mülheimer Hauptbahnhof trafen die Einsatzkräfte auf die 50-Jährige, den 42-Jährigen sowie zwei Zugbegleiter, die Zeugen des Vorfalls wurden. Während der Zugfahrt soll der Essener (42) die Deutsche (50) grundlos angegriffen und ihr mit der flachen Hand in das Gesicht geschlagen haben. Zudem soll es ihr auch ins Gesicht gespuckt und sie gebissen haben. Eine ärztliche Versorgung lehnte die Essenerin jedoch ab.

Nachdem der marokkanische Staatsbürger (42) mit dem Sachverhalt konfrontiert wurde, machte dieser von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch, versuchte aber weiterhin verbal auf die Geschädigte einzuwirken. Eine Überprüfung der Personalien des Tatverdächtigen offenbarte, dass dieser bereits mehrfach polizeilich in Erscheinung trat. Da er kein gültiges Ausweisdokument mit sich führte, wurde der Aggressor zur Überprüfung seines Aufenthaltsstatus der Bundespolizeiwache im Essener Hauptbahnhof zugeführt. Die Zeugen sowie die Geschädigte wurden vor Ort entlassen.

In der Dienststelle ermittelten die Polizeibeamten, dass der Marokkaner sich unerlaubt im Bundesgebiet aufhält. Nach Rücksprache mit der zuständigen Kriminalwache wurde der 42-Jährige vorläufig festgenommen.

Ein Atemalkoholtest ergab, dass der Essener mit 1,26 Promille alkoholisiert war. Nach einer Untersuchung durch einen Polizeiarzt, wurde er dem Polizeigewahrsam in Essen zugeführt.

Die Bundespolizisten forderten die Aufnahmen der Überwachungskameras der S-Bahn an und leiteten ein Ermittlungsverfahren wegen Körperverletzung und des unerlaubten Aufenthalts im Bundesgebiet ein.

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