In beiden Fällen wurde die Weiterfahrt untersagt und eine Blutprobe entnommen
Gegen beide Fahrer wurde ein Ordnungswidrigkeiten-Verfahren eingeleitet. Sollte die Blutprobe den Verdacht erhärten, müssen sie mit einem Bußgeld von mindestens fünfhundert Euro zuzüglich Verfahrenskosten, einem Monat Fahrverbot sowie zwei Punkten im Verkehrszentralregister rechnen. Weiterhin wird die zuständige Fahrerlaubnisbehörde über den Vorfall in Kenntnis gesetzt, die eine Eignungsprüfung durchführt.
Bereits in der Stunde zuvor konnte bei einer weiteren Kontrolle eines E-Scooters-Nutzers in Rockenhausen drogentypische Auffälligkeiten festgestellt werden. In diesem Fall konnte eine drohende Fahrt unter Drogeneinfluss noch vor Fahrtantritt verhindert werden.
Daher appellieren wir erneut: Machen Sie sich vor Fahrtantritt mit den Regeln vertraut! E-Scooter sind keine Spielzeuge. Sie unterliegen den Regeln der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV). Auch für E-Roller gilt, wie bei Autofahrern, die 0,5 Promille-Grenze. Zum Schutz aller Verkehrsteilnehmer appelliert die Polizei ausdrücklich, keine berauschenden Substanzen zu konsumieren.
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