Vor Ort durchsuchten die Beamten den Wohnungslosen nach seinen Identitätspapieren. Dabei fanden die Einsatzkräfte zwar keine Ausweisdokumente auf, jedoch eine geringe Menge Betäubungsmittel. Die Identität des Mannes wurde schließlich durch die mündlichen Angaben seiner Personalien und einem anschließend Datenabgleich festgestellt. Ein Atemalkoholtest ergab zudem, dass der Deutsche mit 0,82 Promille alkoholisiert war.
Unterdessen führten weitere Polizeibeamte eine Videoauswertung der Überwachungskameras durch. Hierbei wurde die geschilderte Tathandlung festgestellt und die Aufnahmen gesichert. Verletzt wurde bei dem Sachverhalt niemand.
Aufgrund des Verhaltens des Tatverdächtigen, forderten die Uniformierten einen Rettungswagen an. Nach einer medizinischen Begutachtung durch die Sanitäter, wurde der 53-Jährige aufgrund seines auffälligen Verhaltens in ein zuständiges Krankenhaus verbracht.
Die Bundespolizisten stellten die Drogen sicher und leiteten ein Ermittlungsverfahren wegen des gefährlichen Eingriffs in den Bahnverkehr und des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz ein.
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