In Neuenrade und Menden-Oberrödinghausen wurde jeweils mit einer Laserpistole die Geschwindigkeit erfasst. Ein leistungsstärkeres Erfassungssystem (ESO-Komponente), mit welchem zeitgleich beide Fahrtrichtungen überwacht werden, wurde in Menden auf der Iserlohner Landstr. platziert.
Im Kontrollzeitraum (13.00-18.45 Uhr) passierten zusammengezählt 2128 Fahrzeuge die drei Messbereiche, davon waren 185 zweirädrige Kraftfahrzeuge.
Es kam aufgelistet zu folgenden Verstößen:
In Menden, Iserlohner Landstr. passierten 1866 Kfz den Messbereich (70 Kräder). 258 Verstöße, die in Form eines Verwarngeldes geahndet wurden und 62 Zuwiderhandlungen, die aufgrund der Überschreitungshöhe eine Anzeige zur Folge haben, wurden hier registriert. Ein PKW-Führer mit einer UN-Zulassung wurde als Spitzenwert mit 96 km/h gemessen und ein Kradfahrender mit MK-Zulassung mit 72 km/h. Ferner wurden 7 verbotswidrige Überholvorgänge geahndet, ein Handyverstoß festgestellt und aufgrund von drogentypischen Auffälligkeiten eines Pkw-Führenden wurde in einem Fall die Entnahme einer Blutprobe durch einen Arzt angeordnet.
In Menden-Oberrödinghausen, Hönnetalstr. wurde die Geschwindigkeit von 171 Kfz überprüft. In 27 Fällen handelte es sich um Zweiräder. 6 Verwarngelder wurden infolge von Überschreitungen erhoben. In weiteren 6 Fällen war aufgrund der Höhe der Geschwindigkeitsüberschreitung eine Anzeige die Folge, hiervon handelte es sich um 2 Motorradfahrende. Der Spitzenwert eines Motorradfahrers mit SO-Zulassung war 109 km/h. Dies wird mit 560,- EUR, 2 Punkten und 2 Monaten Fahrverbot geahndet. Zudem wurden 4 unzulässige technische Veränderungen festgestellt, die ein Erlöschen der Betriebserlaubnis zur Folge hatten. In einem Fall wurde die manipulierte und überlaute Abgasanlage vor Ort demontiert und als Beweismittel sichergestellt.
In Neuenrade, Küntroper Str. wurde die Geschwindigkeit von 91 Fahrzeugen erfasst (21 Motorräder). In 9 Fällen wurden Überschreitungen festgestellt. 5 Verwarngelder und 4 Anzeigen waren die Folge der Übertretungen. Ein PKW-Führer mit einer MK-Zulassung wurde hier als Spitzenwert mit 78 km/h gemessen und ein Kradfahrender ebenfalls mit MK-Zulassung mit der Geschwindigkeit von 73 km/h. Zudem wurde ein Reifen mit unzureichender Profiltiefe zur Anzeige gebracht. Bei einem PKW-Fahrer wurde im Zuge der Kontrolle drogentypische Auffälligkeiten erkannt. Da ein durchgeführter Drogenvortest positiv ausfiel, wurde die Entnahme einer Blutprobe angeordnet. (lubo)
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