Gegen 15:00 Uhr konnte der PKW unweit der ersten Kontrollörtlichkeit erneut einer Verkehrskontrolle unterzogen werden. Ein erneut durchgeführter Atemalkoholtest ergab mittlerweile einen Wert von 3,7 Promille. Der Fahrer gestand schließlich den PKW mit dem Ersatzschlüssel in Betrieb genommen zu haben.
Es wurden mehrere Strafverfahren eingeleitet. Der Fahrer muss sich neben der Trunkenheit im Verkehr nun auch wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis verantworten. Weiterhin muss der Beschuldigte mit einem längerfristigen Fahrerlaubnisentzug rechnen.
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