Im zweiten Fall kontrollierte die Bundespolizei eine 39-jährige Kroatin am späten Abend um 23:10 Uhr. Die fahndungsmäßige Überprüfung der Personalien ergab, dass sie mit einem Vollstreckungshaftbefehl wegen Steuerhinterziehung durch die Staatsanwaltschaft Magdeburg gesucht wird. Hier musste die Verurteilte noch eine Geldstrafe in Höhe von 1775 EUR bezahlen oder eine Haftstrafe von 71 Tagen verbüßen. Die Frau wurde verhaftet und nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen auf der Dienststelle zum Haftantritt in die Justizvollzuganstalt Willich II gebracht, da sie die Geldstrafe nicht aufbringen kann.
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