Gegen 8:30 Uhr erschien ein 42-Jähriger mit zwei Begleitern in der Bundespolizeidienststelle am Dortmunder Flughafen und gab gegenüber den Beamten an, dass er die Geldstrafe seiner Ehefrau begleichen wolle. Bundespolizisten überprüften die 36-Jährige eine Stunde zuvor im Flughafen Dortmund und ermittelten, dass die Staatsanwaltschaft Essen Haftbefehl gegen sie angeordnet hatte. Das Amtsgericht Gelsenkirchen verurteilte die Bulgarin, wegen Betrugs, zu einer Geldstrafe in Höhe von 30 Tagessätzen zu je 10,- Euro. Aus diesem Grund nahmen die Uniformierten die Frau fest und führten sie der Dienststelle zu. Dort kontaktierte sie ihren Mann, der nun in dem Bundespolizeirevier erschien, um die Geldstrafe in Höhe von 300,- Euro (zzgl. Verfahrenskosten) zu begleichen.
Als die Einsatzkräfte den 42-Jährigen aufforderten sich auszuweisen, gab er an, dass er keinerlei Ausweisdokumente mit sich führe. Zudem äußerte er gegenüber seinen Begleitern in türkischer Sprache, dass er vermute auch gesucht zu werden. Ein Polizeibeamter verstand die Aussage des Bulgaren und forderte ihn auf, mündliche Angabe zu seiner Person zu machen. Die angegeben und augenscheinlich falschen Personalien des Mannes führten nicht zum Erfolg. Erst als die Polizisten dem 42-Jährigen mitteilten, dass sie seine Identität nun mittels eines Fingerabdruckscans feststellen werden, händigte er ihnen schließlich seinen bulgarischen Ausweis aus.
Ermittlungen ergaben, dass die Staatsanwaltschaften Arnsberg und Hagen Haftbefehl gegen ihn erlassen hatten. Das Amtsgericht Menden verurteilte den Gesuchten im Januar 2023 rechtskräftig, wegen vorsätzlicher Trunkenheit im Verkehr in Tateinheit mit vorsätzlichem Fahren ohne Fahrerlaubnis, zu einer Geldstrafe in Höhe von 90 Tagessätzen à 15,- Euro. Im Dezember 2023 erfolgte eine weitere rechtskräftige Verurteilung durch das Amtsgericht Altena. Hier wurde er erneut, aufgrund des vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis, zu einer Geldstrafe in Höhe von 50 Tagessätzen zu je 15,- Euro verurteilt.
Die Bundespolizisten konfrontierten den bulgarischen Staatsbürger mit den gegen ihn erlassenen Haftbefehlen. Da dieser die geforderte Summe in Gesamthöhe von 1.200,- Euro (zzgl. Verfahrenskosten) nicht begleichen konnte, nahmen ihn die Beamten fest und führten ihn anschließend für voraussichtlich 80 Tage einer Justizvollzugsanstalt zu.
Die geforderte Geldstrafe seiner Frau entrichtete der Wohnungslose, sodass diese einer Freiheitsstrafe von 30 Tagen entgehen und die Bundespolizeiwache anschließend verlassen durfte.
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