Der Geschädigte wurde von einem unbeteiligten Zeugen auf den Sachverhalt aufmerksam gemacht. Der Zeuge hinterließ seine Personalien und schilderte den Unfallhergang. Er gab weiterhin an, dass der Unfallgegner durch ihn auf den Schaden aufmerksam gemacht wurde. Diesen tangierte es jedoch nicht allzu sehr, sodass er sich pflichtwidrig von der Unfallstelle entfernte. Gemäß den erhaltenen Informationen konnten die eingesetzten Beamten das unfallflüchtige Fahrzeug in Greußen feststellen. Kurze Zeit später kam der vermeintliche Fahrer zum Unfallzeitpunkt hinzu. Der 62-jährige Mann räumte nach Belehrung sein Handeln ein. Im Gespräch stellten die Beamten fest, dass deutlicher Alkoholgeruch in der Atemluft des Mannes wahrnehmbar war. Ein durchgeführter Test ergab einen Wert von 0,99 Promille. Da eine mögliche Beeinflussung zur Unfallzeit nicht ausgeschlossen werden konnte, sollte der Mann einer Blutentnahme zugeführt werden. Als man prüfte, wie der Herr wieder vor Ort gekommen ist, stellten die Beamten fest, dass er mit einem anderen Fahrzeug zum Parkplatz des Unfallfahrzeugs gefahren kam. Somit bestand nun nicht mehr nur der Verdacht des unerlaubten Entfernens vom Unfallort, sondern zusätzlich der Verdacht des Fahrens unter Alkohol. Sein Führerschein wurde in Anbetracht der Höhe des verursachten Schadens noch vor Ort sichergestellt. Während der Amtshandlungen mit dem Herrn kam dessen Sohn mit einem einachsigen Ackerschlepper, einem sogenannten Mops, angefahren. Er wollte seinem Vater unterstützend beistehen. Da auch der 33-jährige Sohn deutlich wahrnehmbaren Alkoholgeruch in seiner Atemluft hatte, wurde auch ihm ein entsprechender Test angeboten, der vor Ort einen Wert von 0,63 Promille lieferte. Er durfte nunmehr ebenfalls die Beamten begleiten, um ein beweissicheres Gerät in der Wache zu beatmen. Hierbei konnte der notwendige Grenzwert für die Einleitung eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens jedoch nicht erreicht werden. Allerdings transportierte er mit seinem Mops alte Holzbahnschwellen. Da es sich hierbei um gefährlichen Abfall handelt, dessen Entsorgung strengen rechtlichen Vorgaben unterliegt, wurde gegen den 33-jährigen ein Ermittlungsverfahren wegen Verdachts des illegalen Umgangs mit gefährlichen Abfällen eingeleitet.
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