In diesem Zusammenhang informiert die Polizei:
Kraftfahrzeuge mit mehr als 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht müssen innerorts mit Schrittgeschwindigkeit rechts abbiegen, wenn mit Rad- oder Fußgängerverkehr zu rechnen ist.
Das Schritttempo gibt Lkw-Fahrenden mehr Zeit, um besser auf Radfahrende und zu Fuß Gehende zu achten, die ihren Weg geradeaus fortsetzen.
Verstöße werden mit 70 Euro Bußgeld sowie einem Punkt geahndet.
Übersieht ein Lkw- oder Busfahrer beim Abbiegen einen Fahrradfahrer oder Fußgänger, kann das schwere bis lebensgefährliche Verletzungen des Unfallopfers zur Folge haben.
Von 11 gemessenen Fahrzeugen waren am heutigen Tage drei Fahrzeugführer zu schnell.
Die Polizei wird derartige Kontrollen wiederholen.
Rückfragen bitte an:
Polizeidirektion Bad Segeberg
- Pressestelle -
Dorfstr. 16-18
23795 Bad Segeberg
Sandra Firsching
Telefon: 04551-884-2020
Handy: 0160/3619378
E-Mail: pressestelle.badsegeberg@polizei.landsh.de
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