Durch dieses Auslegen von Giftködern durch Jedermann ist zumindest der Tatbestand einer Ordnungswidrigkeit nach dem Tierschutzgesetz erfüllt, weshalb der Sachverhalt nach strafrechtlicher Würdigung an die zuständige Ordnungsbehörde weitergeleitet wird.
Da das Handeln des oder der Täter nicht bewusst gegen Katzen gerichtet gewesen sein muss, ergeht noch einmal der Hinweis, dass unprofessionell ausgelegte Giftköder oft die falschen Tiere treffen. So können sich Katzen nicht nur durch das Aufnehmen des Giftes selbst, sondern auch durch das Fressen kontaminierter Ratten und Mäuse vergiften.
Zeugenhinweise nimmt neben der Polizeiinspektion Sonneberg auch jede andere Polizeidienststelle entgegen.
Rückfragen bitte an:
Thüringer Polizei
Landespolizeiinspektion Saalfeld
Polizeiinspektion Sonneberg
Telefon: 03675 875 0
E-Mail: pi.sonneberg@polizei.thueringen.de
http://www.thueringen.de/th3/polizei/index.aspx
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