Eine Ladendetektivin stoppte die Männer und informierte die Polizei. Die Tatverdächtigen, die aus dem Ausland kommen und keinen festen Wohnsitz in Deutschland haben, wurden festgenommen und zur Dienststelle in die Schützenwiese transportiert, wo sie die Nacht in einer Zelle verbrachten.
Die Staatsanwaltschaft beantragte für beide beim Amtsgericht ein beschleunigtes Verfahren. Im Rahmen dessen wurde der 57-Jährige wegen gewerbsmäßigen Ladendiebstahls zu einer viermonatigen Freiheitsstrafe verurteilt. Der 46-Jährige erhielt eine achtmonatige Freiheitsstrafe wegen Diebstahls mit Waffen, da er bei Tatausführung einen gefährlichen Gegenstand bei sich führte. Beide Strafen wurden jeweils auf drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt.
Eventuelle Presseanfragen sind ausschließlich an die Pressestelle der Staatsanwaltschaft Hildesheim zu richten.
Zusatz: Die zuständigen Ermittler der Polizei erwirken darüber hinaus, dass sich die Tatverdächtigen unverzüglich bei der für sie zuständigen Ausländerbehörde melden müssen. Andernfalls droht ihnen eine erneute Festnahme.
Rückfragen bitte an:
Staatsanwaltschaft Hildesheim
Pressestelle
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