Bei der anschließenden Kontrolle stellte sich heraus, dass der 46-jährige Fahrzeugführer aus Windeck nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis und der Pkw nicht zugelassen ist. Zudem verfügt der Audi über keinen Versicherungsschutz.
Da der 46-Jährige zum wiederholten Mal im Zusammenhang mit Verkehrsdelikten aufgefallen war, wurde sein Fahrzeug zur Verhinderung weiterer Straftaten sichergestellt.
Der Windecker muss sich nun wegen des Verdachts des Fahrens ohne Fahrerlaubnis, Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz und Verstoßes gegen die Fahrzeug-Zulassungsverordnung verantworten. (Re)
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