Ein verpasster Zug ist kein Grund sich in Lebensgefahr zu begeben! Eine Streife verlegte umgehend in Richtung des Ereignisortes. Nach ersten Erkenntnissen überquerte eine Jugendliche die geschlossene Schrankenanlage und stellte sich kurzzeitig vor den zur Abfahrt bereitstehenden Zug. Der Lokführer der Regionalbahn gab daraufhin ein akustisches Signal ab. Anschließend verließ sie den Gleisbereich in Richtung Bahnsteig zwei und jener Zug konnte seine Fahrt fortsetzen. Die Einsatzkräfte stellten das Mädchen wohlbehalten im Wartemodul des Bahnsteiges 2 fest. Sie wurde kontrolliert und eingehend belehrt. Ihr Bruder war in der Zwischenzeit am Ereignisort eingetroffen und nahm seine Schwester in Empfang. Die 16-Jährige gab den Beamten gegenüber an, in Panik gewesen zu sein, da sie dachte, sie würde ihren Zug verpassen. In welche Gefahr sie sich mit ihrem Handeln begeben hatte, war der jungen aus Syrien stammenden Frau gar nicht bewusst. Glücklicherweise ist ihr nichts passiert! Ein Verfahren wegen der Vornahme einer Betriebsstörung sowie wegen des Verstoßes gegen das Verhalten an Bahnübergängen wurde eingeleitet.
Aufgrund des aktuellen Sachverhaltes bittet die Bundespolizei erneut darum, sich richtig an Bahnübergängen zu verhalten. Es kommt immer wieder zu gefährlichen Unfällen. Rot heißt stopp, ebenso wie eine ge-schlossene Voll- oder Halbschrankenanlage. Zudem nähern sich Züge fast lautlos an und können je nach Windrichtung oft sehr spät wahrge-nommen werden. Außerdem geht von den vorbeifahrenden Bahnen eine enorme Sogwirkung aus, die ebenfalls zu gravierenden, wenn nicht so-gar tödlichen Unfällen führen kann.
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