Noch an der Anschrift der geschädigten 83-jährigen Dame konnten zwei vermeintliche Handwerker festgestellt werden, die noch dabei waren, das Dach der älteren Frau "zu reinigen". Dafür hatten sie an der Haustür, mit einem handschriftlichen Vertrag, der keine Einzelleistungen auswies, zunächst 2000 Euro Anzahlung verlangt. Die 24- und 26-jährigen Beschuldigten (afghanischer und deutscher Staatsangehöriger) gaben sich als Stein- und Fassadenreiniger aus Demmin aus. Die angebliche Firma gibt es jedoch gar nicht. Sogar Flyer hatten die Beschuldigten zuvor in Briefkästen der Nachbarschaft verteilt.
Noch während der durgeführten Arbeiten verlangten die beiden Beschuldigten nochmals 5200 Euro für Leistungen, die sie entweder gar nicht oder nur teilweise durchgeführt hatten. Insgesamt sollten die Reinigung und teilweise angebliche Reparatur des Daches am Ende 7200 Euro kosten. Darauf ließ sich die Geschädigte ein und fuhr dann in Begleitung eines Beschuldigten zu besagten Bank, in der die Mitarbeiterin die ungewöhnliche Abhebung mitbekam.
Die eingesetzten Beamten vor Ort hatten zunächst die Identitäten der beiden Männer geklärt. Dabei wurde bekannt, dass einer der Beschuldigten bereits mehrmals, bundesweit, wegen ähnlicher Delikte in Erscheinung getreten ist. Nach Rücksprache mit der zuständigen Staatsanwaltschaft wurden die Beschuldigten und deren Fahrzeug durchsucht, dabei konnten mehr als 3000 Euro aufgefunden und beschlagnahmt werden. Die beiden Männer wurden nach Abschluss aller polizeilichen Maßnahmen entlassen, die Kriminalpolizei ermittelt nun.
In diesem Zusammenhang warnt die Polizei eindringlich vor sogenannten Haustürgeschäften. Unabhängig der angebotenen handwerklichen Leistung ist das Vorgehen der Täter nahezu einheitlich: In der Regel tauchen Personen als Handwerker/Dachdecker innerhalb eines bestimmten Zeitraums an mehreren Adressen einer Ortschaft auf und sprechen Hausbesitzer aktiv auf Schäden oder Verunreinigungen u.a. an ihren Hausfassaden, Dächern, Regenrinnen und Auffahrten an. Gleichzeitig bieten sie an, die Schäden zu beheben und Reinigungsarbeiten durchzuführen. Die Schäden und Verschmutzungen sind häufig auch tatsächlich vorhanden. An der Haustür werden mit Hausbesitzern mündlich Preise für die handwerklichen Tätigkeiten ausgehandelt. Die Preise sind entweder von Anfang an viel zu hoch angesetzt oder sind nach Fertigstellung plötzlich um ein Vielfaches höher. Die Bezahlung geschieht dann bar vor Ort, oft durch "Druckausübung" und sogar durch die Forderung, sofort zu Geldinstituten zu fahren, um das geforderte Geld zu holen.
Einen klassischen finanziellen Schaden zu beziffern ist schwer. Das Problem dabei: Einerseits haben Geschädigte zwar für eine erbrachte Leistung bezahlt, andererseits aber eben viel zu viel. Deshalb wird in der Regel neben Betrug auch wegen Wucher ermittelt, also nach § 291 des Strafgesetzbuches.
Tipps der Polizei zum Schutz vor unseriösen Handwerkerleistungen:
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