Die Uniformierten führten eine Nahbereichsfahndung durch und stellten einen Tatverdächtigen am Treppenzugang neben der Einfahrt fest. Eine Absuche nach weiteren Personen verlief ohne Erfolg. Zur Identitätsfeststellung wurde der 21-Jährige zur Dienststelle gebracht. Der Dortmunder (30) konnte den Mann zweifelsfrei als Täter identifizieren. Zu den Vorwürfen äußern wollte sich der Deutsche nicht und machte von seinen Aussageverweigerungsrecht Gebrauch.
Zur medizinischen Versorgung brachten die Rettungskräfte den 30-Jährigen in ein Krankenhaus. Die Aufnahmen der Überwachungskamera aus der Tiefgarage wurden von den Polizisten angefordert.
Die Bundespolizisten leiteten ein Ermittlungsverfahren wegen gemeinschaftlicher Körperverletzung gegen den Dortmunder und die Unbekannten ein.
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