Ungünstig lief es auch für einen 44-Jährigen, der am Mittwoch, 14. August, gegen 12.50 Uhr, in der Polizeiwache Mitte erschien und ein Hilfeersuchen hatte. Bei der Überprüfung seiner Personalien stellte der Wachdienstführer fest, dass gegen den Mann ein Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Konstanz vorlag. Da er den haftbefreienden Geldbetrag von knapp 1.500 Euro nicht aufbringen konnte, wurde auch er der JVA zugeführt.(hei)
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