Als die Beamten auf dem Bahnsteig zu Gleis 5 des Kölner Hauptbahnhofs eintrafen, schilderte ihnen der Zugchef folgenden Sachverhalt: Das Zugpersonal habe den Minderjährigen dabei beobachten können, wie dieser ein Diensthandy hinter dem Tresen des Bordbistros entwendete. Durch einen Anruf auf dem genannten Mobiltelefon, haben sie es in der Tasche des 16-Jährigen feststellen können. Als der Zugchef den Beschuldigten daraufhin aufforderte, das Handy zurückzugeben, sei die Situation eskaliert. Der Geschädigte gab an, dass er durch den Algerier mit der flachen Hand ins Gesicht geschlagen worden sei. Zudem soll der Minderjährige ihn mit einer Gehhilfe geschlagen haben.
Zum Glück kam der Geschädigte ohne sichtbare Verletzungen davon. Ein Rettungswagen war nicht erforderlich, aber die Situation eskalierte derart, dass die hinzugerufenen Bundespolizisten den renitenten Jugendlichen fesseln mussten.
Bei der anschließenden Identitätsfeststellung auf der Wache stellte sich heraus, dass der 16-Jährige keinen gültigen Aufenthaltsstatus besitzt. Nach Rücksprache mit der zuständigen Kriminalwache der Landespolizei wurde aufgrund eines laufenden Asylverfahrens auf eine Strafanzeige wegen des unerlaubten Aufenthalts im Bundesgebiet verzichtet. Stattdessen stellten die Einsatzkräfte ihm eine Anlaufbescheinigung aus, nahmen ihn aufgrund seines Alters in Gewahrsam und führten ihn einer Jugendeinrichtung zu.
Die Bundespolizisten leiteten Strafverfahren wegen des räuberischen Diebstahls, der gefährlicher Körperverletzung und des Erschleichens von Leistungen ein.
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