Da der Mann die Wohnungstür nicht öffnen wollte, jedoch eine erhebliche Gefahr für ihn selbst und andere Personen bestand, erfolgte eine Nottüröffnung durch die Einsatzkräfte der Polizei. Für einen Transport in ein Krankenhaus zur medizinischen Versorgung und für weitere polizeiliche Maßnahmen sollte der Mann in Gewahrsam genommen werden. Hiergegen wehrte er sich massiv. Ein 29-jähriger Polizeibeamter wurde leicht verletzt, ist aber weiter dienstfähig. Nach der medizinischen Versorgung der Schnittwunden in einem Krankenhaus wurde der Mann durch medizinisches Fachpersonal in eine geschlossene Abteilung eingewiesen.
Der Einsatz hatte aufgrund der Örtlichkeit in einer Wohnsiedlung mit vielen Wohneinheiten eine erhebliche Außenwirkung.
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Stephan Hertz
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