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Urteil: Unterhaltspflicht kennt keine Ausreden

Zählt nur der Erstjob für die Unterhaltshöhe. Das dachte eine Frau.
Zählt nur der Erstjob für die Unterhaltshöhe? Doch ein Gericht sah das anders. Das Urteil könnte Auswirkungen auf viele Familien haben.

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