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Bremer Staatsgerichtshof entscheidet über AfD-Ausschluss von Bürgerschaftswahl 2023

Der Bremer Staatsgerichtshof verkündet am Freitag (11.00 Uhr) seine Entscheidung zu Beschwerden von AfD-Mitgliedern gegen die Bürgerschaftswahl vom Mai 2023. Danach steht fest, ob die Wahl wiederholt werden muss. Die AfD in Bremen war damals zerstritten und reichte zwei konkurrierende Kandidatenlisten ein.
Es darf aber nur eine Liste pro Partei geben, weswegen die AfD zur Wahl gar nicht erst zugelassen wurde.

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