Der Haftbefehl zulasten des polnischen Mannes (41) wurde am Montagabend im Görlitzer Bahnhof aufgedeckt. In dem Fall hatte die Dienststelle einen Hinweis auf eine angetrunkene Person in der Verkehrshalle erhalten. Als die Ordnungshüter auf den 41-Jährigen trafen, stellten sie zunächst ein verbotenes Butterflymesser fest. Das Messer befand sich zu diesem Zeitpunkt in einer seiner Hosentaschen. Bei der Überprüfung seiner Personalien kam anschließend ans Licht, dass das Amtsgericht Tiergarten in einem Verfahren wegen Unterschlagung in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung Sicherungshaft angeordnet hatte. Der Angetrunkene wurde zunächst zum Bundespolizeirevier an der Stadtbrücke mitgenommen. Einem dort durchgeführten Atemalkoholtest zufolge hatte er umgerechnet 2,68 Promille intus. Nachdem ihm das Messer abgenommen und er wegen des Verdachts des Verstoßes gegen das Waffengesetz angezeigt wurde, führt nun der nächste Weg vom Revier zum Ermittlungsrichter am Amtsgericht Görlitz. Der Richter wird also heute im Laufe des Tages über den Vollzug des Sicherungshaftbefehles entscheiden.
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