Das Amtsgericht Mülheim an der Ruhr ordnete Sicherungshaft gegen den Gesuchten an. Im Juli 2020 wurde dieser wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte zu einer Freiheitsstrafe von 8 Monaten mit Bewährung verurteilt. Da der Aufenthalt des Verurteilten unbekannt war und ihn das Amtsgericht Bochum im Dezember 2023 rechtskräftig wegen unerlaubten Kraftfahrzeugrennens, unerlaubten Entfernens vom Unfallort und vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und 6 Monaten verurteilte, wurde Sicherungshaft erlassen.
Die Bundespolizisten nahmen den Mann aus Mülheim an der Ruhr fest und führten ihn der Dienststelle am Hauptbahnhof Gelsenkirchen zu. Mittels eines Fingerabdruckscans wurde seine Identität zweifelsfrei bestätigt. Anschließend wurde der Deutsche in das Polizeigewahrsam in Gelsenkirchen gebracht. Im Laufe des heutigen Tages wird er einem zuständigen Haftrichter vorgeführt.
Da der Verurteilte die Beamten während der Maßnahmen mehrfach beschimpfte, wird er sich nun auch wegen Beleidigung verantworten müssen.
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