Insbesondere wurden die im Vorfeld des Fahrtantritts getätigten Reparaturen nach den Feststellungen des Sachverständigen regelgerecht durchgeführt. Anhaltspunkte für ein Fremdverschulden am Kentern des Bootes bestehen vor diesem Hintergrund nicht.
Rückfragen bitte an:
Staatsanwaltschaft Konstanz
Leitender Oberstaatsanwalt Dr. Johannes-Georg Roth
Telefon 07531 280-0
Polizeipräsidium Einsatz
E-Mail: goeppingen.ppeinsatz.sts.oe@polizei.bwl.de
http://www.polizei-bw.de/
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