Bei der Durchsuchung wurden bei einem 20-jährigen Tunesier verschiedene Betäubungsmittel aufgefunden. Außerdem hatte der 20-Jährige Bargeld in szenetypischer Stückelung und einen Schlagring dabei. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Schwerin hat das Amtsgericht Schwerin Haftbefehl gegen den 20-jährigen Mann erlassen und den Vollzug angeordnet.
Gegen die drei weiteren Männer tunesischer Staatsangehörigkeit im Alter von 23, 24 und 25 Jahren wurde ebenfalls ein Strafverfahren eingeleitet.
Das mitgeführte Bargeld, der Schlagring sowie die aufgefundenen Betäubungsmittel wurden sichergestellt. Die Ermittlungen in dem Fall dauern weiterhin an.
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