So versucht ein angebliches Inkassounternehmen, rund 160 Euro einzutreiben für eine vermeintlich nicht bezahlte und mehrfach angemahnte Rechnung. Der Forderung wird Nachdruck verliehen durch Hinweise auf mögliche Konsequenzen wie negativer Schufa-Eintrag oder Lohn- und Gehaltspfändung. Wer hingegen innerhalb von 48 Stunden nach Erhalt des Schreibens bezahlt, dem werden von den Betrügern angeblich 10 Euro Mahngebühren und Verzugszinsen erlassen. Besonders undurchsichtig wird es für die angeschriebenen Personen dadurch, dass das Inkassounternehmen aus dem Briefkopf zwar real existiert, tatsächlich allerdings mit den "Forderungen" nichts zu tun hat. Die Betrüger bedienen sich hier also der Fassade eines existenten Unternehmens, um ihre Opfer in die Falle zu locken.
Gleich über 400 Euro stellt ein angeblicher Telekommunikationsdienstleister den Empfängern der Schreiben in Rechnung für den Wechsel eines Telefonanbieters. Für weitere Fragen wird auf die Internetseiten der Bundesnetzagentur verwiesen - auch hier in der Absicht, einer unberechtigten Forderung mehr Seriosität zu verleihen. Denn tatsächlich wurde natürlich nie ein solcher Wechsel in Auftrag gegeben.
Betrugsmaschen der genannten Art sind nicht neu, werden aber inhaltlich immer wieder leicht abgewandelt, um die Menschen zu verunsichern. Entsprechende Schreiben werden dann täglich zu hunderten oder tausenden automatisiert versandt. Und auch wenn die meisten der angeblichen Forderungen vermutlich im Papierkorb landen: Jede einzelne Zahlung, die geleistet wird, landet auf den Konten der Betrüger.
Die Polizei rät daher, angebliche Forderungen inhaltlich genau zu prüfen und sich nicht durch die Androhung von Konsequenzen unter Druck setzen zu lassen. Wer sicher keinen Vertrag geschlossen und keine Rechnung ignoriert oder vergessen hat, kann davon ausgehen, dass Mahnungen unberechtigt sind. Leisten Sie deshalb keine vorschnellen Zahlungen und unterschreiben Sie nichts, was Sie nicht verstehen. Informieren Sie sich im Internet oder über die Verbraucherschutzzentrale über das Unternehmen, von dem das Schreiben stammt. Widersprechen Sie ggf. schriftlich der Forderung und erstatten Sie Anzeige bei der Polizei, wenn die Forderung offensichtlich haltlos ist.
Diese und weitere Tipps erhalten Sie im Internet unterwww.polizei-beratung.de(https://www.polizei-beratung.de/aktuelles/detailansicht/inkasso-betrug-so-reagieren-sie-auf-unberechtigte-forderungen/).
Rückfragen bitte an:
Polizeipräsidium Ludwigsburg
Telefon: 07141 18-8777
E-Mail: ludwigsburg.pp.sts.oe@polizei.bwl.de
http://www.polizei-bw.de/
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