Datum:

Region: Neuss

Illegales Autorennen endet mit Unfall

Bei einem mutmaßlich verbotenen Kraftfahrzeugrennen zwischen zwei Autofahrern wurde am Sonntag (09.02.), gegen kurz nach 02:00 Uhr, der Wagen einer unbeteiligten Autofahrerin beschädigt. Die Täter oder Täterinnen flüchteten anschließend von der Unfallstelle.
Nach Angaben von Zeugen sollen sich der Fahrer eines grauen Audi S5 oder RS5 und der Fahrer eines schwarzen VW Golf GTI auf der Josef-Kardinal-Frings-Brücke in Fahrtrichtung Neuss ein Autorennen geliefert haben.

Nach ersten Erkenntnissen der Polizei hatte zunächst der VW und anschließend der Audi den VW Polo einer 18 Jahre alten Frau aus Neuss im Baustellenbereich überholt. Beim Wiedereinscheren auf der Neusser Rheinseite touchierte der Audifahrer den VW der Neusserin und kollidierte danach noch mit einer Warnbake am linken Fahrbahnrand.

Während der Fahrer des schwarzen VW Golf GTI seine Fahrt in Richtung A 57 fortsetzte, wendete der Fahrer des grauen Audi S5 oder RS5 und fuhr in Richtung Düsseldorf zurück.

An dem VW Polo und der Warnbake entstand ein geschätzter Gesamtschaden im mittleren vierstelligen Bereich. Die Neusserin konnte ihre Fahrt fortsetzen. Sie und ihr 15 Jahre alter Beifahrer blieben unverletzt.

Zeugen, die Hinweise auf die Fahrzeuge und deren Fahrer oder Fahrerinnen geben können, werden gebeten, sich unter der Telefonnummer 02131 300-0 beim Verkehrskommissariat 1 in Neuss zu melden.

Was sagt das Gesetz? Verbotene Kraftfahrzeugrennen sind im Strafgesetzbuch nach § 315d unter Strafe gestellt. Im Fall eines folgenschweren Unfalls droht den Teilnehmern eines Rennens eine Freiheitsstrafe bis zu 10 Jahren. Die Polizei kann Fahrzeuge, die Raser bei illegalen Autorennen verwenden, beschlagnahmen und einziehen.

Rückfragen von Pressevertretern bitte an:

Der Landrat des
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