Im Ergebnis der Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Chemnitz und des Hauptzollamtes Erfurt konnte dem inzwischen rechtskräftig Verurteilten nachgewiesen werden, dass er in den Jahren 2021 bis 2023 mehrere Arbeitnehmer "schwarz" beschäftigte, indem er diese nicht zur Sozialversicherung anmeldete und keine Sozialversicherungsbeiträge abführte. Hierdurch entstand den Sozialversicherungsträgern ein Schaden von über 340.000 Euro.
Um seine Schwarzlohnzahlungen zu verschleiern, verwendete der 40-Jährige sogenannte Abdeckrechnungen von Servicefirmen.
Ziel des An- und Verkaufs von Abdeckrechnungen ist die Schaffung eines Schwarzgeldkreislaufes, um Sozialabgaben und Steuern einzusparen. Die Arbeitnehmer der Rechnungskäufer werden meist nicht oder nur mit einem geringeren Arbeitslohn zur Sozialversicherung angemeldet und durch Schwarzgeldzahlungen entlohnt. Neben der Schädigung der Sozialversicherung und des Fiskus sind die betroffenen Arbeitnehmer nicht oder nur unzureichend über die Sozialversicherung abgesichert.
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Hauptzollamt Erfurt
Carlito Klaus
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