Der Mann, der auch keine Reiseabsichten hatte, wurde mehrmals aufgefordert den Hauptbahnhof zu verlassen. Diesen Aufforderungen kam er nicht nach, weshalb er an den Armen ergriffen und aus dem Bahnhofsgebäude geführt werden sollte. Damit war der Pole jedoch nicht einverstanden und schlug gegen den Arm eines Polizisten. Infolgedessen brachten ihn die Uniformierten zu Boden. Gegen die angestrebte Fixierung mittels Handfessel sperrte sich der Aggressor so, dass dies nur unter einem erheblichen Kraftaufwand möglich war. Anschließend führten die Beamten den Wohnungslosen der Bundespolizeiwache am Dortmunder Hauptbahnhof zu.
Hier ergab ein freiwilliger Atemalkoholtest einen Wert von über zwei Promille. Da sich der polnische Staatsangehörige mittlerweile beruhigt hatte und er keine ärztliche oder anderweitige Hilfe benötigte, konnte er nach Abschluss der Maßnahmen, mit erneutem Hinweis auf den erteilten Platzverweis für den Hauptbahnhof Dortmund, seinen Weg fortsetzen.
Nachdem der 44-Jährige die Wache verlassen hatte, zeigte dieser jedoch keine Einsicht und betrat das Bahnhofsgebäude erneut. Die Beamten beobachteten dies und wiesen ihn ein weiteres Mal auf sein Fehlverhalten hin. Diesmal beantwortete der Pole die Ansprache mit Bedrohungen und dem Erheben seiner Fäuste gegenüber den Einsatzkräften. Es erfolgte eine erneute Zuführung in die Dienststelle, um nun ein Gewahrsam zur Verhinderung weiterer Straftaten durchzusetzen. In den Gewahrsamsräumen leistete der aggressive Mann erneut so starken Widerstand, dass er an den Armen und Beinen gefesselt werden musste, um nicht sich selbst oder andere zu verletzen.
Es erfolgte ein Sachvortrag beim zuständigen Amtsgericht, wo eine Richterin entschied, dass der Beschuldigte dem Gewahrsam zugeführt werden solle. Nach der Untersuchung durch einen Polizeiarzt, führten die Uniformierten den Polen dem Polizeigewahrsam in Dortmund zu.
Während der Widerstandshandlungen wurde keiner der Beamten verletzt.
Die Bundespolizei leitete ein Ermittlungsverfahren wegen des Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte und der Bedrohung ein.
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