Gemäß § 52 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) dürfen nur Fahrzeuge von Institutionen, wie z.B. Polizei, Feuerwehr oder Rettungsdienste, mit einem Blaulicht ausgestattet sein.
Bei den weiteren Ermittlungen muss geprüft werden, ob das Verhalten des Fahrers sogar eine Straftat darstellt.
Die Polizei Koblenz bittet, dass sich weitere Zeugen unter der Tel: 0261/92156-300 oder per Mail an pikoblenz1@polizei.rlp.demelden.
Rückfragen bitte an:
Polizeipräsidium Koblenz
Führungszentrale
Telefon: 0261-92156-110
E-Mail: ppkoblenz.presse@polizei.rlp.de
www.polizei.rlp.de/pp.koblenz
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