Gegen 10:20 Uhr nutzte die 31-jährige österreichische Staatsangehörige einen Fernverkehrszug von Mannheim nach Ulm. Im Rahmen der Fahrscheinkontrolle stellte der 19-jährige Zugbegleiter des ICE fest, dass die Tatverdächtige nicht im Besitz eines Fahrscheins war und informierte die Bundespolizei über den Sachverhalt.
Als der 19-jährige deutsche Staatsangehörige den Zug zusammen mit der Tatverdächtigen am Hauptbahnhof Ulm verlassen wollte, versuchte diese zu flüchten, was durch den Zugbegleiter verhindert wurde, indem er die 31-Jährige am Arm festhielt. Im Rahmen dessen schlug die österreichische Staatsangehörige dem Zugbegleiter in das Gesicht. Durch die eintreffenden Streifen der Bundespolizei konnte die Tatverdächtige angetroffen, gefesselt und zum Bundespolizeirevier Ulm verbracht werden. Im Rahmen der polizeilichen Maßnahmen wurde festgestellt, dass gegen die österreichische Staatsangehörige bereits ein Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth wegen des Erschleichens von Leistungen vorlag. Durch die Zahlung der geforderten Geldstrafe in Höhe von 377,50EUR konnte die Tatverdächtige einen drohenden Aufenthalt in einer Justizvollzugsanstalt abwenden. Wegen der Leistungserschleichung von Mannheim nach Ulm und dem Angriff auf den Zugbegleiter wurde die 31-Jährige auf Antrag der Staatsanwaltschaft Ulm, im Rahmen des beschleunigten Verfahrens, vorläufig festgenommen. Die Zeit bis zu ihrem Gerichtstermin am 05.02.2025 musste die Frau in einer Gewahrsamszelle des Bundespolizeireviers Ulm verbringen. Als die 31-Jährige die Gewahrsamszelle kurzzeitig verlassen durfte um zu rauchen, trat sie einem 22-jährigen Polizeibeamten gegen dessen Schienbein und leistete im Anschluss Widerstand gegen die Polizeibeamten. Im Rahmen der Verhandlung am Amtsgericht Ulm wurde die die österreichische Staatsangehörige zu einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu je 25EUR verurteilt.
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Samuel Krisan Rosenberger
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