Am Donnerstag kam an dem Brandort der Kriminaldauerdienst der Kriminalpolizeiinspektion Nordhausen zu Einsatz, um nach der Brandursache zu ermitteln. Ersten Erkenntnissen zufolge kann eine vorsätzliche Brandstiftung ausgeschlossen werden. Vielmehr kommt ein unsachgemäßer Umgang mit offenem Licht, also eine fahrlässige Brandstiftung, in Betracht.
Durch die Brandzehrung in der Wohnung und die Löscharbeiten wird der Sachschaden auf etwa 80000 Euro geschätzt.
Rückfragen bitte an:
Thüringer Polizei
Landespolizeiinspektion Nordhausen
Telefon: 03631/961503
E-Mail: Pressestelle.lpindh@polizei.thueringen.de
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