Polizeiliche Ermittlungen führten dazu, dass sich bereits am Folgetag, dem 04.02.2024, ein Tatverdacht gegen einen 27-jährigen Mann aus Landau ergab. Im Rahmen von Fahndungsmaßnahmen konnte dieser, gegen 18:00 Uhr des selbigen Tages, durch Beamte der Schutzpolizei Landau, am Tatort festgestellt und vorläufig festgenommen werden.
Der Tatverdächtige wurde am Nachmittag des 05.02.2025 dem Ermittlungsrichter am Amtsgericht Landau vorgeführt. Dieser erließ auf Antrag der Staatsanwaltschaft Landau einen Unterbringungsbefehl wegen des dringenden Tatverdachts des schweren Raubes. Der Tatverdächtige wurde in ein psychiatrisches Krankenhaus verbracht.
Ein Unterbringungsbefehl und kein Haftbefehl war deshalb zu erlassen, da dringende Gründe für die Annahme vorliegen, dass der Beschuldigte aufgrund einer psychischen Erkrankung für sein Tun im strafrechtlichen Sinne nicht voll verantwortlich war und aufgrund seiner Gefährlichkeit in dem späteren Verfahren die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet werden wird.
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