Den Griff zum Tabak hätte ein Bahnreisender der Gegenwart ebenfalls kritisch sehen sollen, um Folgemaßnahmen gegen ihn abwenden zu können. Die Zeiten, in denen das Rauchen in der Bahn noch statthaft war, sind jedoch sprichwörtlich längst abgefahren. Weil sich ein Mann nicht an diese Vorgaben gehalten hat, ergaben sich kurz vor Mitternacht am Hauptbahnhof in Eisenach einige Maßnahmen durch die örtliche Landespolizei und die Bundespolizei.
Dem vorausgegangen war, dass in einem Intercityexpress ein Fahrgast eine Zigarette rauchte. Andere Passagiere beschwerten sich deshalb. Darüber hinaus konnte der Mann bei der Kontrolle kein Ticket vorweisen. In Eisenach folgte der Fahrtausschluss. Da der Raucher keine Papiere mit sich führte, wurde er zur Identitätsfeststellung zur Dienststelle mitgenommen. Dort konnte ermittelt werden, dass es sich bei dem nächtlichen Reisenden um einen 34-jährigen Afghanen handelt. Eine fahndungsmäßige Überprüfung ergab, dass unterschiedliche Justiz- und Polizeibehörden nach dem Aufenthaltsort der Person suchen.
Zusätzlich wurde bekannt, dass die Schweizer Behörden gegen den Afghanen bereits eine aufenthaltsrechtliche Rückkehrentscheidung getroffen haben.
Der 34-Jährige wurden wegen der ticketlosen Bahnfahrt und dem Rauchen im Zug angezeigt. Er hat sich nun bei der Ausländerbehörde zu melden.
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