Am Snackautomaten stellten die Bundespolizisten erhebliche Beschädigungen fest. Dieser wurde mutmaßlich mit aus der Wand herausgerissenen Fließen bearbeitet. Zudem wurde versucht, diesen mit Pyrotechnik in die Knie zu zwingen. Der Erfolg trat nicht ein. Der Mann äußerte spontan, dass er mit der Bedienung des Gerätes nicht richtig zurechtgekommen sei und er dadurch erregt war. Die Beschädigung bestritt er. Beim Verdächtigen und umherliegenden Gegenständen haben die Beamten DNA-Proben entnommen.
Auf Grund des Anfangsverdachtes leiteten die Bundespolizisten gegen den 38-Jährigen ein gebündeltes Strafverfahren wegen Hausfriedensbruch, einem versuchten besonders schweren Fall des Diebstahls in Verbindung mit Sachbeschädigung, ordnungswidrigen Verhaltens, der Verunreinigung von Bahnanlagen und einem Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz ein.
Der Schaden am Automaten und der Bahnhofseinrichtung kann noch nicht beziffert werden.
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